Allgemeine Geschäftsbedingungen
für www.schreibservice-scriptoria.de
(nachfolgend „Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift“ genannt)
in der Version vom 30.09.2021
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragsvergabe zwischen Auftraggeber und dem Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift als angenommen. Folgende Bedingungen liegen allen Rechtsgeschäften zu Grunde, die zwischen dem Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift und seinen Auftraggebern abgeschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Halle.
2. Vertragsabschluss
Zu einem wirksamen Vertragsabschluss kommt es durch den Auftrag des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch den Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift.
Der Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift hat das Recht, ohne Angaben von Gründen, einen Auftrag innerhalb eines Werktages abzulehnen. In diesem Fall wird der Auftraggeber so schnell wie möglich darüber informiert.
3. Leistungsumfang und Lieferung
Der Auftraggeber beauftragt den Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift mit der Transkription von Audioaufnahmen, die digital an den Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift übermittelt werden und der Zusendung der Verschriftlichung dieser an den Auftraggeber in elektronischer Form. Weitere Leistungen können nach Rücksprache mit dem Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift vereinbart werden.
Die Lieferung der Transkriptionen erfolgt über ein Dokumentenpostfach. Alle Dokumente verbleiben dort für 30 Tage, bevor sie aus datenschutzrechtlichen Gründen unwiderruflich gelöscht werden. Der Auftraggeber erhält über die Fertigstellung seines Auftrages und über die zum Download bereitgestellten Verschriftlichungen eine E-Mail.
4. Termine und Lieferfristen
Der Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift ist grundsätzlich bemüht, sämtliche Aufträge termin- und fristgerecht auszuführen und verpflichtet sich, diese nach besten Kräften und unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel, Kenntnisse und Erfahrungen durchzuführen.
Aufträge müssen bis 9 Uhr beim Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift eingegangen sein, ansonsten gilt bei den ausgewählten Bearbeitungszeiten automatisch der darauffolgende Werktag zur Fertigstellung. Als Werktage gelten Montag bis Freitag.
Bei eintretenden Verzögerungen wird der Auftraggeber schnellstmöglich durch den Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift in Kenntnis gesetzt. Nach Setzen einer angemessenen Nachfrist und deren Nichterfüllung ist der Auftraggeber zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift über spezielle, individuelle Formwünsche der Transkription spätestens bei Auftragsvergabe zu informieren. Werden keine Vorgaben gemacht, führt der Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift die Transkription nach üblichen Standards durch.
6. Mängelbeseitigung
Werden innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Transkription keine Mängel geltend gemacht, gilt der Auftrag als abgenommen. An der Transkription dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Mängel, die auf schlecht verständliche, fehlerhafte oder unvollständige Audiodateien zurückzuführen sind, gelten nicht als Mängel verursacht durch den Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift.
Der Auftraggeber hat innerhalb der Frist Anspruch auf eine Nachbesserung durch den Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift zur Beseitigung der Mängel. Die Mängel sind durch den Auftraggeber so genau wie möglich zu beschreiben. Der Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift ist nach erfolgloser erstmaliger Mängelbeseitigung berechtigt, die Transkription – nach detaillierter Beschreibung der Mängel durch den Auftraggeber – ein zweites Mal nachzubessern. Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen.
7. Vergütung und Fälligkeit
Alle Preise verstehen sich in Euro (€) und gelten zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwehrsteuer.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt bei Fertigstellung des Auftrages. Die Rechnungen hierfür werden dem Auftraggeber im Dokumentenpostfach zur Verfügung gestellt. Die Abbuchung des fälligen Rechnungsbetrages erfolgt nach Ermächtigung zum SEPA-Lastschriftverfahren durch den Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift.
8. Haftung
Für die Inhalte der dem Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift zur Bearbeitung in Auftrag gegebenen Dateien ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Sollten bezüglich der Inhalte Schäden entstehen, darunter sind auch Schäden an Dritten zu verstehen, übernimmt der Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift keine Haftung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Dateien, die der Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift zur Bearbeitung erhält, frei von Rechten Dritter sind.
Der Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift haftet nur dann auf Schadenersatz, wenn ihm, seinen Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung auf Schadenersatz ist der Höhe nach auf den Wert des Auftrages begrenzt.
Der Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift übernimmt keinerlei Haftung, falls Kunden ihre Transkripte nicht innerhalb der 30-Tage-Vorhaltung aus dem Dokumentenpostfach herunterladen und die Dateien unwiderruflich gelöscht werden.
9. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber und der Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen. Das gilt nicht, soweit der Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift durch bindende gerichtliche oder behördliche Entscheidungen zur Offenlegung verpflichtet ist.
10. Datenschutz
Der Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift und alle, die in seinem Auftrag tätig sind, verpflichten sich, über alle ihnen zur Kenntnis kommenden Informationen über betriebliche Vorgänge, technische Einrichtungen sowie kaufmännische Vorgänge des Auftraggebers gegenüber jedem, der mit dem Vorgang nicht dienstlich befasst ist, strengstes Stillschweigen zu bewahren.
Der Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten zur Erbringung der Leistungen sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.
11. Kündigung und Stornierung seitens des Auftraggebers
Im Falle der Kündigung des Vertrages oder der Stornierung des Auftrages ist der Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrift berechtigt, die bis dahin entstandenen Kosten zu verlangen; der Auftraggeber hat die bereits fertiggestellten Teile der in Auftrag gegebenen Leistungen zu bezahlen.
12. Urheberrechte und Eigentumsvorbehalt
Die Transkriptionen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum des Schreibservice Scriptoria-Sprache zu Schrifts. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die erhaltenen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu nutzen oder zu verwerten.
13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.